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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 06aGmbhg01, Baraufbringung wenn nicht § 6a Abs 2 - 4, Hälfteklausel des Abs 1 gilt nicht bzw. "Verschiebung" der Hälfteklausel, GmbH-Gesellschafter nur letzter Inhaber des Unternehmens, § 6a GmbHG Abs 1 mindestens 1/2 des Stammkapitals, letzter Inhaber des Unternehmens bzw. Kinder, § 6a GmbHG Abs 2 Hälfteklausel des Abs 1 gilt nicht, § 6a GmbHG Abs 4 Abs 1 gilt auch nicht, Fortführung eines mindestens 5-jährigen Unternehmens wenn GmbH-Gesellschafter, § 6a GmbHG Abs 3 Abs 2 gilt auch für mehrere Unternehmen, GmbH-Gründung zum ausschließlichen Zweck, § 6a GmbHG Abs 2 GmbH-Gründung, Abs 1 gilt auch nicht bei Einhaltung der aktienrechtlichen Gründungsvorschriften, letzter Inhaber des Unternehmens bzw. Ehegatte/in, ausschließlichen Zweck der Fortführung eines mindestens 5-jährigen Unternehmens, aktienrechtlichen Gründungsvorschriften im Wesentlichen §§ 20, 24 - 27 AktG, mindestens 1/2 des Stammkapitals durch Baraufbringung