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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 104aktg01, Vertagung nur wenn einfache Mehrheit der HV, § 104 AktG Ordentliche HV Abs 4 Ausschluss von Verteilung, § 104 AktG Ordentliche HV Abs 2 Einheitlichkeit der HV, Pflichtinhalt der Tagesordnung Gewinnverwendung, Pflichtinhalt der Tagesordnung Entlastung des Vorstands u ARs, § 104 AktG Ordentliche HV Abs 4 Bindung der HV bei Gewinnverwendungsbeschluss, Ausschluss von Verteilung soweit Ermächtigung in Satzung, Einheitlichkeit der HV Vertagung, Feststellung des JAB durch HV nur wenn Nichtbilligung durch AR, Feststellung des JAB durch HV nur wenn Entscheidung des VS u ARs, § 104 AktG Ordentliche HV Abs 2 Pflichtinhalt der Tagesordnung, Vertagung nur einmal möglich, jährliche Einberufung durch Vorstand in den ersten 8 Monaten des Geschäftsjahrs Vorlageverpflichtung gegebenenfalls Gewinnverwendungsvorschlag, § 104 AktG Ordentliche HV Abs 2 Beiziehung des Abschlussprüfers, Verlangen von mind 10% des Grundkapitals aber nur bei Bemängelung des JAB, § 104 AktG Ordentliche HV Abs 1 jährliche Einberufung durch Vorstand in den ersten 8 Monaten des Geschäftsjahrs, jährliche Einberufung durch Vorstand in den ersten 8 Monaten des Geschäftsjahrs Vorlageverpflichtung Jahresabschluss / Lagebericht, jährliche Einberufung durch Vorstand in den ersten 8 Monaten des Geschäftsjahrs Vorlageverpflichtung Corporate Governance-Bericht, Vertagung nur wenn Verlangen von mind 10% des Grundkapitals, Bindung der HV bei Gewinnverwendungsbeschluss an festgestelltem JAB