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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 105aktg, Vollversammlung der nicht börsenotierten AG keine Verpflichtung zur Einhaltung des 2. Unterabschnitts, § 105 AktG Einberufung der HV Abs 1 sonstige Personen laut Gesetz / Satzung, keine Verpflichtung zur Einhaltung des 2. Unterabschnitts wenn kein Widerspruch eines Aktionärs, schriftliches Einberufungsverlangen mit Begründung von 5% des Grundkapitals, § 105 AktG Einberufung der HV Abs 6 Ges trägt Kosten, § 105 AktG Einberufung der HV Abs 1 Einberufung durch Vorstand, Verpflichtung des VS zur Mitwirkung wenn Einberufung durch andere Personen, § 105 AktG Einberufung der HV Abs 5 Vollversammlung der nicht börsenotierten AG, Nichtentsprechen des Verlangens nach Abs 3 gerichtliche Ermächtigung der Antragstellung zur Einberufung, 5% des Grundkapitals unter Vorlage der Tagesordnung, § 105 AktG Einberufung der HV Abs 3 schriftliches Einberufungsverlangen mit Begründung, gerichtliche Ermächtigung der Antragstellung zur Einberufung samt allfälliger Bestimmung des Vorsitzenden, erleichternde Satzungsregelung geringerer Grundkapitalanteil, Aufnahme von nicht im Gesetz / Satzung vorgesehenen Tatbeständen nur mit Zustimmung des VS, § 105 AktG Einberufung der HV Abs 4 Nichtentsprechen des Verlangens nach Abs 3, schriftliches Einberufungsverlangen mit Begründung nur wenn Aktionärsstellung bis zur Entscheidung über Antrag, 5% des Grundkapitals unter Vorlage eines Beschlussvorschlags zu jedem TOP, Einberufung durch Vorstand Indizwirkung des Firmenbuchstandes, schriftliches Einberufungsverlangen mit Begründung erleichternde Satzungsregelung, schriftliches Einberufungsverlangen mit Begründung nur wenn seit mind 3 Monaten Aktionäre