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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 10bgmbhg, § 10b GmbHG Abs 2 Festsetzung der Höhe der gründungsprivilegierten Stammeinlage, § 10b GmbHG Abs 1 Gesellschaftsvertrag bei Neugründung, Beendigung der Gründungsprivilegierung jedenfalls 10 Jahre nach Eintragung der GmbH im Firmenbuch, Bareinzahlung auf gründungsprivilegierte Stammeinlagen abweichend von § 10 Abs 1 mindestens € 5.000, § 10b GmbHG Abs 5 Beendigung der Gründungsprivilegierung, Fb-Eintragungen betreffend Gründungsprivilegierung Entfall nur nach Erfüllung der Mindesteinzahlungserfordernisse, während Gründungsprivilegierung abweichend von § 63 Abs 1 Einzahlungsverpflichtung auf Stammeinlagen, gründungsprivilegierten Stammeinlagen auch bei Insolvenz der Gesellschaft, § 10b GmbHG Abs 5 Fb-Eintragungen betreffend Gründungsprivilegierung, Einzahlungsverpflichtung auf Stammeinlagen nur bis zur Höhe der gründungsprivilegierten Stammeinlagen, Bareinzahlung auf gründungsprivilegierte Stammeinlagen Sacheinlagen sind ausgeschlossen, Beendigung der Gründungsprivilegierung durch Änderung des Gesellschaftsvertrages, Änderung des Gesellschaftsvertrages vor Anmeldung gem § 51 Erfüllung der Mindesteinzahlungserfordernisse gem § 10 Abs 1 GmbHG, Gesellschaftsvertrag bei Neugründung Möglichkeit der Gründungsprivilegierung, § 10b GmbHG Abs 3 Bareinzahlung auf gründungsprivilegierte Stammeinlagen, Festsetzung der Höhe der gründungsprivilegierten Stammeinlage Summe von mindestens € 10.000, Festsetzung der Höhe der gründungsprivilegierten Stammeinlage gesondert für jeden Gesellschafter, § 10b GmbHG Abs 4 während Gründungsprivilegierung