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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 1189, keine Übertragung auf Dritte falls gestattet ... Auswahlverschulden, keine Übertragung auf Dritte falls gestattet ... § 1313 a ABGB, § 1189 ABGB Geschäftsführung Abs 3 Pflichten des gf Ges, Pflichten des gf Ges Aufzeichnungspflicht, § 1189 ABGB Geschäftsführung Abs 2 abweichender GesVertrag, abweichender GesVertrag Beschränkung der GF auf einzelne Ges, Pflichten des gf Ges allenfalls Rechnungswesen, Pflichten des gf Ges sorgfältige Geschäftsführung, § 1189 ABGB Geschäftsführung Abs 4 keine Übertragung auf Dritte, § 1189 ABGB Geschäftsführung Abs 1 Recht und Pflicht aller Gesellschafter