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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 1200, Befriedigungs- verweigerungsrecht bei Aufrechenbarkeit mit einer fälligen Forderung, Befriedigungs- verweigerungsrecht bei gemeinsamer Anfechtbarkeit, § 1200 ABGB Einwendungen des Gfters Abs 1 nur gesamthänderisch zugeordnete Einwendungen möglich, § 1200 ABGB Einwendungen des Gfters Abs 2 Befriedigungs- verweigerungsrecht, nur gesamthänderisch zugeordnete Einwendungen möglich es sei denn persönlich begründete