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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 1208-1211_01, NICHTIG gilt nicht für Innengesellschaften, § 1210 ABGB Auflösung durch gerichtl Entscheidung Abs 3 Ausschluss / Erschwerung, gerichtl Auflösung ohne Kündigungsfrist, Ausschluss / Erschwerung NICHTIG, § 1209 ABGB Kündigung durch Gfter Abs 2 Ausschluss / Erschwerung, gerichtl Auflösung wenn wichtiger Grund, § 1211 ABGB Ges auf Lebenszeit eines Gfters, gerichtl Auflösung vor Zeitablauf, § 1210 ABGB Auflösung durch gerichtl Entscheidung Abs 1 Klage eines Gfters, Ges auf Lebenszeit eines Gfters gilt als auf unbestimmte Zeit eingegangene Ges, bei GesbR auf unbestimmte Zeit zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit 6-Monats-Frist, gilt als auf unbestimmte Zeit eingegangene Ges iSd §§ 1209, 1210, Tod eines Gfters es sei denn .. abweichende Regelung im GesVertr, Ausschluss / Erschwerung NICHTIG, Klage eines Gfters gerichtl Auflösung, § 1208 ABGB Auflösungsgründe Z 1 Zeitablauf, wichtiger Grund Abs 2 Unmöglichkeit einer vereinbarten Pflichterfüllung, § 1208 ABGB Auflösungsgründe Z 4 gerichtliche Entscheidung, § 1211 ABGB stillschweigende Fortsetzung einer befristeten Ges, § 1208 ABGB Auflösungsgründe Z 4 Kündigung durch Gfter