WARNING:
JavaScript is turned OFF. None of the links on this concept map will
work until it is reactivated.
If you need help turning JavaScript On, click here.
Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 1213-1215abgb02, Ausscheiden des Gfters im Fall des § 339 Abs 1 EO mit Ende des Gesch.jahres, bei allen Auflösungs- tatbeständen durch verbleibende Gfter, § 1215 ABGB Vermögensübergang Abs 1 Erlöschen der GesbR, wenn nur mehr 1 Gfter, bei allen Auflösungs- tatbeständen in den Fällen § 1208 Z 3, 4, 5, § 1213 ABGB Ausschluss statt Auflösung Abs 2 Klagseinbringung für Auseinandersetzung entscheidend, § 1213 ABGB Ausschluss statt Auflösung Abs 1 Ausschluss des Gfters statt Auflösung gem § 1210, Ausscheiden des Gfters in den übrigen Fällen mit Wirksamwerden des Beschlusses, § 1215 ABGB Vermögensübergang Abs 1 Gesamtrechtsnachfolge, Gesamtrechtsnachfolge aber Modus erforderlich für bücherliche Rechte, Konkurs des Gfters Erklärung gegenüber MV, § 1214 ABGB Fortsetzungsbeschluss Abs 2 Ausscheiden des Gfters, verbleibende Gfter in den Fällen § 1208 Z 3, 4, 5, verbleibende Gfter in den Fällen § 339 Abs 1 EO, bei allen Auflösungs- tatbeständen in den Fällen § 1210 Abs 1, Ausschluss des Gfters statt Auflösung gem § 1210 auch wenn nur mehr ein verbleibender Gfter, Ausschluss des Gfters statt Auflösung gem § 1210 aufgrund Klage aller übrigen Gesellschafter, Konkurs des Gfters Ausscheiden mit Zeitpunkt der KE, bei allen Auflösungs- tatbeständen Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters infolge des Fortsetzungsbeschlusses, § 1214 ABGB Fortsetzungsbeschluss Abs 1 bei allen Auflösungs- tatbeständen, § 1215 ABGB Vermögensübergang Abs 2 Abfindung gem §§ 1203 u 1204