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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 1213-1215abgb03, Gesamtrechtsnachfolge ex lege Übergang, bei allen Auflösungs- tatbeständen Ausscheiden des betroffenen Gfters infolge des Fortsetzungsbeschlusses, § 1215 ABGB Vermögensübergang Abs 2 Abfindung gem §§ 1203 u 1204, § 1214 ABGB Fortsetzungsbeschluss Abs 3 Konkurs des Gfters, bei allen Auflösungs- tatbeständen in den Fällen § 1210 Abs 1, § 1213 ABGB Ausschluss statt Auflösung Abs 1 Ausschluss des Gfters statt Auflösung gem § 1210, Gesamtrechtsnachfolge aber Modus erforderlich für bücherliche Rechte, Ausschluss des Gfters statt Auflösung gem § 1210 aufgrund Klage aller übrigen Gesellschafter, Ausscheiden des Gfters in den übrigen Fällen mit Wirksamwerden des Beschlusses, § 1214 ABGB Fortsetzungsbeschluss Abs 2 Ausscheiden des Gfters, § 1215 ABGB Vermögensübergang Abs 1 Erlöschen der GesbR, wenn nur mehr 1 Gfter, § 1214 ABGB Fortsetzungsbeschluss Abs 1 bei allen Auflösungs- tatbeständen, bei allen Auflösungs- tatbeständen in den Fällen § 1208 Z 3, 4, 5, bei allen Auflösungs- tatbeständen in den Fällen § 339 Abs 1 EO, verbleibende Gfter in den Fällen § 1210 Abs 1, verbleibende Gfter in den Fällen § 339 Abs 1 EO, verbleibende Gfter in den Fällen § 1208 Z 3, 4, 5, Konkurs des Gfters Erklärung gegenüber MV, bei allen Auflösungs- tatbeständen durch verbleibende Gfter, § 1213 ABGB Ausschluss statt Auflösung Abs 2 Klagseinbringung für Auseinandersetzung entscheidend