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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 1216a-1216b, § 1216b ABGB Liquidatorbestellung Abs 3 Abberufung der Liquidatoren, § 1216b ABGB Liquidatorbestellung Abs 2 gerichtliche Bestellung, durch alle Ges MV iFd Konkurses/ SV ohne Eigenverwaltung, § 1216a ABGB Abs 2 Vereinbarung einer anderen Auseinandersetzung, § 1216a ABGB Abs 1 Fortbestand der internen Gfter-Rechte/Pflichten, § 1216a ABGB Abs 1 Ges.bezogene Rechtsverhältnisse gegenüber Dritten, gerichtliche Bestellung wichtiger Grund, Antrag eines Beteiligten § 1212-Gläubiger ist Beteiligter, Bekanntgabe der Liquidation/Liquidatoren ortsübliche Weise, Vereinbarung einer anderen Auseinandersetzung in den Fällen der §§ 1208 Z 3 u 1212 nur mit Zustimmung des Gläubigers / MV, § 1216b ABGB Liquidatorbestellung Abs 1 durch alle Ges, Bekanntgabe der Liquidation/Liquidatoren Mitteilungspflicht an Vertragspartner/Gläubiger/Schuldner, Ges.bezogene Rechtsverhältnisse gegenüber Dritten Wirkung der Auflösung, § 1216b ABGB Liquidatorbestellung Abs 4 Bekanntgabe der Liquidation/Liquidatoren, Fortbestand der internen Gfter-Rechte/Pflichten soweit erforderlich für Liquidation, Abberufung der Liquidatoren durch einstimmigen Beschluss, gerichtliche Bestellung auch von Nicht-Gftern, Wirkung der Auflösung nur wenn Vereinbarung mit Dritten, Gericht wichtiger Grund, Abberufung der Liquidatoren durch Gericht