WARNING:
JavaScript is turned OFF. None of the links on this concept map will
work until it is reactivated.
If you need help turning JavaScript On, click here.
Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 1216a-1216b01, § 1216a ABGB Abs 2 Vereinbarung einer anderen Auseinandersetzung, Vereinbarung einer anderen Auseinandersetzung in den Fällen der §§ 1208 Z 3 u 339 Abs 1 EO nur mit Zustimmung des Verwalters / MV, Wirkung der Auflösung nur wenn Vereinbarung mit Dritten, § 1216b ABGB Liquidatorbestellung Abs 1 durch alle Ges, gerichtliche Bestellung Antrag eines Beteiligten, § 1216b ABGB Liquidatorbestellung Abs 2 gerichtliche Bestellung, gerichtliche Bestellung wichtiger Grund, gerichtliche Bestellung auch von Nicht-Gftern, Abberufung der Liquidatoren durch Gericht, § 1216b ABGB Liquidatorbestellung Abs 3 Abberufung der Liquidatoren, Bekanntgabe der Liquidation/Liquidatoren Mitteilungspflicht an Vertragspartner/Gläubiger/Schuldner, Ges.bezogene Rechtsverhältnisse gegenüber Dritten Wirkung der Auflösung, § 1216b ABGB Liquidatorbestellung Abs 4 Bekanntgabe der Liquidation/Liquidatoren, § 1216a ABGB Abs 1 Fortbestand der internen Gfter-Rechte/Pflichten, durch alle Ges es sei denn ... abweichender GesVertr, durch alle Ges MV iFd Konkurses/ SV ohne Eigenverwaltung, Antrag eines Beteiligten § 339 Abs 1 EO-Verwalter ist Beteiligter, Bekanntgabe der Liquidation/Liquidatoren ortsübliche Weise, Gericht wichtiger Grund, Abberufung der Liquidatoren durch einstimmigen Beschluss