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This Concept Map has information related to: 132-134ugb01, § 133 UGB gerichtl Ausschluss Abs 2 wesentl. Pflichtverletzung, § 132 UGB Kündigung eines Ges Abs 1 zum Geschäftsjahrende, Ausschluss des Kündigungsrechts auch keine Beschränkung auf wichtige Gründe, § 133 UGB gerichtl Ausschluss Abs 3 nicht abdingbar, § 132 UGB Kündigung eines Ges Abs 2 Ausschluss des Kündigungsrechts, wesentl. Pflichtverletzung vorsätzl/ grob fahrlässig, zum Geschäftsjahrende wenn unbestimmte Zeit, Ausschluss des Kündigungsrechts nichtig, zum Geschäftsjahrende 6 Monate Kündigungsfrist, Ausschluss des Kündigungsrechts es sei denn ... angemessene Verlängerung der Kündigungsfrist