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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 13EU-VerschG01, Befriedigung möglich allerdings nur bei Glaubhaftmachung der Gefährdung der Erfüllung, § 13 EU-VerschG Abs 1 Anspruch auf Sicherheitsleistung, Gläubiger der österr übertragenden Ges bei Verschmelzung in einen anderen MS, Verschmelzung in einen anderen MS wenn Meldung binnen 2 Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans, Ausstellung der § 14 Abs 3-Bescheinigung erst nach Sicherheitsleistung, kein Sicherstellungsanspruch für bevorzugt gesicherte Gläubiger insbesondere Insolvenzsicherungsfonds, Sicherheitsleistung für Gläubiger der österr übertragenden Ges, Glaubhaftmachung der Gefährdung der Erfüllung allerdings dann nicht, wenn Summe des gebundenen Kapitals der hervorgehenden Ges, § 13 EU-VerschG Abs 2 Ausstellung der § 14 Abs 3-Bescheinigung, Ausstellung der § 14 Abs 3-Bescheinigung erst nach Sicherstellung der Schuldverschreibungs-/ Genussrechtsinhaber, § 13 EU-VerschG Abs 1 kein Sicherstellungsanspruch für bevorzugt gesicherte Gläubiger, Meldung binnen 2 Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans soweit nicht Befriedigung möglich, Summe des gebundenen Kapitals der hervorgehenden Ges niedriger als Summe des gebundenen Kapitals der übertragenden Ges, Anspruch auf Sicherheitsleistung für Gläubiger der österr übertragenden Ges