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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 15Abs1-2spaltg02.cmap, Sicherheitsleistung durch beteiligte Ges Hinweispflicht in der Veröffentlichung der Eintragung, Verbindlichkeiten der übertragenden Ges bis zur Eintragung der Spaltung, Verbindlichkeiten der übertragenden Ges Solidarhaftung der aller übringen beteiligten Ges, Gläubiger der übertragenden Ges soweit kein Befriedigungsanspruch, aller übringen beteiligten Ges bis zur Höhe des zugeordneten Nettoaktivvermögens, Sicherheitsleistung durch beteiligte Ges an Gläubiger der übertragenden Ges, Ges laut Spaltungsplan es sei denn Sicherheitsleistung, Befriedigungsanspruch wenn Geltendmachung binnen 6 Monaten nach Eintragung, Verbindlichkeiten der übertragenden Ges Solidarhaftung der Ges laut Spaltungsplan, § 15 SpaltG Gläubigerschutz Abs 1 Verbindlichkeiten der übertragenden Ges, Geltendmachung binnen 6 Monaten nach Eintragung aber nur bei Glaubhaftmachung der Forderungs- gefährdung, § 15 SpaltG Gläubigerschutz Abs 2 Sicherheitsleistung durch beteiligte Ges, aller übringen beteiligten Ges es sei denn Sicherheitsleistung