WARNING:
JavaScript is turned OFF. None of the links on this concept map will
work until it is reactivated.
If you need help turning JavaScript On, click here.
Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 15EU-VerschG02, § 225 AktG gilt wenn zusätzlich auch eine österr übertrag Ges beteiligt ist, Anmeldung durch Vorstände/GF aller beteiligten Ges bei Sitzgericht der hervorgehenden Ges, Unterlagen Mitteilung über Beschluss gemäß § 262 Abs 2 ArbVG, Prüfung des Vorliegens der Führung der Verhandlungen mit AN und deren Abschluss, Bescheinigung des übertragenden MS-Registers nicht älter als 6 Monate, Prüfung des Vorliegens der Zustimmung zu einem gemeinsamen gleichlautenden Verschmelzungsplan, § 15 EU-VerschG Abs 1 Anmeldung durch Vorstände/GF aller beteiligten Ges, Unterlagen Nachweise über AN-Verhandlungen, § 15 EU-VerschG Abs 4 Meldung an Register der beteiligten MS über Eintragung und Wirksamwerden, § 15 EU-VerschG Abs 5 § 225 AktG gilt, Unterlagen laut § 225 Abs 1, Unterlagen allenfalls AN-Vereinbarungen, Unterlagen laut § 233, Unterlagen Bescheinigung des übertragenden MS-Registers, Bescheinigung des übertragenden MS-Registers über Ordnungsmäßigkeit des dortigen Verfahrens, § 15 EU-VerschG Abs 2 Unterlagen, Meldung an Register der beteiligten MS über Eintragung und Wirksamwerden bzw Verständigung gem § 37 Abs 3 Z 4 FBG, § 15 EU-VerschG Abs 3 Prüfung des Vorliegens der