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This Concept Map has information related to: 15ugb01, § 15 UGB Publizität Abs 3 Haftung für unrichtige Eintragungen, aktive Veranlassung der Eintragung es sei denn ... Kenntnis / grob fahrlässige Unkenntnis des Dritten, Berufung gg. Dritten es sei denn ... Rechtshandlungen innerhalb 15 Tagen, § 15 UGB Publizität Abs 4 § 3 bleibt unberührt, § 15 UGB Publizität Abs 2 eingetragene / bekannt gemachte Tatsache, Haftung für unrichtige Eintragungen aktive Veranlassung der Eintragung, einzutragende Tatsache nicht eingetragen / nicht bekannt gemacht, eingetragene / bekannt gemachte Tatsache Berufung gg. Dritten, Hinnahme einer als unrichtig erkannten / erkennbaren Eintragung nur bei Verschulden, nicht eingetragen / nicht bekannt gemacht Eintragungspflichtiger keine Berufung gg. Dritten