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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 169aktg01, Satzungsbestimmung zur Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien, 3/4 Mehrheit des vertretenen Grundkapitals es sei denn strengere Satzung, auch durch Satzungsänderung 3/4 Mehrheit des vertretenen Grundkapitals, § 169 AktG Genehmigtes Kapital Abs 2 § 149 Abs 2 sinngemäß, § 169 AktG Genehmigtes Kapital Abs 1 Ermächtigung des Vorstands, § 169 AktG Genehmigtes Kapital Abs 2 auch durch Satzungsänderung, § 169 AktG Genehmigtes Kapital Abs 3 Nennbetrag des genehmigten Kapitals, Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien für maximal 5 Jahre nach Eintragung der Gesellschaft, Ermächtigung des Vorstands durch Satzungsbestimmung, § 169 AktG Genehmigtes Kapital Abs 3 Ausgabe der neuen Aktien nur mit Zustimmung des AR, Nennbetrag des genehmigten Kapitals nicht > als Hälfte des vorhandenen Grundkapitals, § 169 AktG Genehmigtes Kapital Abs 3 anteilsmäßige Vergrößerung der Stückaktienzahl