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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 16gmbhg01, § 16 GmbHG Abs 4 keine Geltung, durch gerichtliche Entscheidung Geltendmachung durch Klage, Ges-GF §§ 117, 127 UGB, gesellschaftsvertragl Bestellung von Ges-GF Beschränkung der Zulässigkeit eines Widerrufs auf wichtige Gründe, Untersagung der GF und Vertretung wenn drohender unwiederbringlicher Nachteil für Gesellschaft, einstweilige Verfügung auf Untersagung der GF und Vertretung, wichtiger Grund bei Ges-GF, auf wichtige Gründe trotzdem Wirksamkeit eines Widerrufs, keine Geltung für § 15 Abs 3 - GF, Geltendmachung durch Klage Aktivlegitimation bei jedem Ges, Abberufung des Geschäftsführers jederzeit durch Generalversammlung, Generalversammlung § 39 Abs 5 betroffener Ges-GF stimmberechtigt, Abberufung des Geschäftsführers Abs 2 durch gerichtliche Entscheidung, § 16 GmbHG Abs 3 gesellschaftsvertragl Bestellung von Ges-GF, Wirksamkeit eines Widerrufs bis zur rechtskräftigen Entscheidung über Unwirksamkeit, durch gerichtliche Entscheidung einstweilige Verfügung, § 16 GmbHG Abs 1 Abberufung des Geschäftsführers, Aktivlegitimation bei jedem Ges allenfalls Klage gegen Mitges auf Mitwirkung, durch gerichtliche Entscheidung wenn wichtiger Grund