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This Concept Map has information related to: 173-177ugb01, Eintritt in KG Abs 1 gilt entsprechend, Anmeldung der Änderung einer Haftsumme durch alle Gesellschafter, Handlungen der Ges / Vertretungsbefugten nach Errichtung / vor Entstehung, nach Errichtung / vor Entstehung Kt haftet nur bis Haftsumme, § 174 UGB Herabsetzung der Haftsumme unwirksam, solange nicht eingetragen, § 173 UGB Haftung bei Eintritt eines Kommanditisten Abs 2 zwingend gegenüber Dritten, § 177 UGB Tod des Kdt führt nicht zu Auflösung der Ges, Verweis auf § 171, 172 für Altverbindlichkeiten, § 176 UGB Abs 2 Eintritt in KG, § 176 UGB Abs 1 Vorgesellschaft