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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 178ugb02, Rechtsfolge des Ausscheidens nur dann wenn Übernahmeerklärung des einzigen Kommanditisten gem § 142 UGB, § 178 UGB Ausscheiden des einzigen Komplementärs aufgrund gesvertragl Regelung, Fortsetzungsbeschluss der verbleibenden Kommanditisten bei gleichzeitiger Übernahme der Komplementärsstellung durch zumindest einen Kommanditisten, Rechtsfolge des Ausscheidens nur dann wenn Fortsetzungsbeschluss der verbleibenden Kommanditisten, Auflösung der Gesellschaft mit Abwicklung unter Beteiligung des Komplementärs, Rechtsfolge des Ausscheidens nur dann sonst Auflösung der Gesellschaft, aufgrund gesvertragl Regelung Rechtsfolge des Ausscheidens nur dann, aufgrund Kündigung Rechtsfolge des Ausscheidens nur dann, § 178 UGB Ausscheiden des einzigen Komplementärs aufgrund Kündigung