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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 17_EU-UmgrG, fällig Verjährung 3 Jahre, Ausstellung der Vorabbescheinigung erst nach Sicherstellung der Barabfindung, Solidarhaftung Gesellschaft, Sicherstellung der Barabfindung oder Nachweis der Verzichts aller Gfter, § 17 EU-UmgrG Barabfindung Abs 4 freie Veräußerungs- möglichkeit der Anteile, Anspruch ist mit Eintragung bedingt gleichzeitig fällig, freie Veräußerungs- möglichkeit der Anteile trotz allfälliger satzungsmäßiger Verfügungsbeschränkungen, Sicherheitsleistung für Übertragungskosten, § 17 EU-UmgrG Barabfindung Abs 3 Ausstellung der Vorabbescheinigung, Widerspruch eines Gfters gegen Umwandlungs- beschluss, § 17 EU-UmgrG Barabfindung Abs 2 Anspruch ist mit Eintragung bedingt, Recht auf Barabfindung vorausgesetzt Gfter-Stellung von Beschlussfassung bis Geltendmachung, § 17 EU-UmgrG Barabfindung Abs 1 Widerspruch eines Gfters, § 17 EU-UmgrG Barabfindung Abs 2 Annahmemöglichkeit, Solidarhaftung wenn Angebot von Dritten, § 17 EU-UmgrG Barabfindung Abs 2 Kosten für Übertragung, Recht auf Barabfindung vorausgesetzt keine Verzichtserklärung auf Barabfindung, Umwandlungs- beschluss Recht auf Barabfindung, § 17 EU-UmgrG Barabfindung Abs 2 Sicherheitsleistung, Widerspruch ansonsten binnen 1 Monat nach Beschluss