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This Concept Map has information related to: 219aktg02, eigener Anteilserwerb der Ges zulässig, wenn zur Abfindung der Gesellschafter der übertragenden Ges verwendet muss im Verschmelzungsvertrag festgelegt werden, Up-stream- Verschmelzung die für die Down-stream-Verschmelzung geforderten Gläubigerschutzbestimmungen gelten auch hier, die für die Down-stream-Verschmelzung geforderten Gläubigerschutzbestimmungen gelten auch hier nicht jedoch für errichtende Umwandlung, Voraussetzungen fusionierte Ges darf nicht überschuldet sein, Down-stream- Verschmelzung Tochterges muss positiver Vermögenswert zukommen, und zwar unter Außerachtlassung des Wertes der Beteiligung an der Tochterges, Voraussetzungen positiver Wert der übertragenden Ges ??, Verschmelzung § 219 Z 2 durch Neugründung, Voraussetzungen fusionierte Ges hat weniger Vermögen als Stammkapital, Down-stream- Verschmelzung eigener Anteilserwerb der Ges zulässig, wenn zur Abfindung der Gesellschafter der übertragenden Ges verwendet, Verschmelzung § 219 Z 1 durch Aufnahme