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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 21gmbhg01, § 21 GmbHG Abs 2 wenn Einzelgeschäftsführung gesellsch.vertragl. geregelt, Vorhandensein mehrerer GF Verbot der Einzelgeschäftsführung, § 21 GmbHG Abs 1 Vorhandensein mehrerer GF, wenn Einzelgeschäftsführung gesellsch.vertragl. geregelt bei Widerspruch durch Mit-GF, Unterbleiben der Handlung es sei denn abweichende Regelung im GesVertrag, Einzelgeschäftsführung es sei denn abweichende Regelung im GesVertrag, Einzelgeschäftsführung es sei denn Gefahr in Verzug, Widerspruch durch Mit-GF Unterbleiben der Handlung