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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 220bAktg02, Erklärung über Angemessenheit des Umtauschverhältnisses/bare Zuzahlungen Z 1 Angabe der Methoden, sinngemäße Geltung von §§ 271, 272 und 275 UGB Auskunftsrecht gegenüber allen beteiligten Ges, Sonderfassung bei Geheimhaltungsinteresse § 221a Abs 2 Z 5, sinngemäße Geltung von §§ 271, 272 und 275 UGB Haftung gegenüber beteiligten Ges und Aktionären, § 220b AktG Verschmelzungsprüfung Abs 5 Sonderfassung bei Geheimhaltungsinteresse, Bestellung durch Aufsichtsrat gemeinsamer Prüfer bei Antrag aller Aufsichtsräte der beteiligten Ges durch Gericht, § 220b AktG Verschmelzungsprüfung Abs 2 Bestellung durch Aufsichtsrat, schriftlicher Prüfungsbericht Erklärung über Angemessenheit des Umtauschverhältnisses/bare Zuzahlungen, Erklärung über Angemessenheit des Umtauschverhältnisses/bare Zuzahlungen Z 3 Gewichtung der Methoden, § 220b AktG Verschmelzungsprüfung § 232 Abs 1 nicht erforderlich bei 100%-up-stream-merger, § 220b AktG Verschmelzungsprüfung Abs 4 schriftlicher Prüfungsbericht, § 220b AktG Verschmelzungsprüfung Abs 3 sinngemäße Geltung von §§ 271, 272 und 275 UGB, § 220b AktG Verschmelzungsprüfung § 100 Abs 2 GmbHG nur bei Verlangen eines Gesellschafters, § 220b AktG Verschmelzungsprüfung § 232 Abs 2 Verzicht durch alle beteiligten Aktionäre, schriftlicher Prüfungsbericht Vorlage an Vorstände und Aufsichtsräte der beteiligten Ges, Erklärung über Angemessenheit des Umtauschverhältnisses/bare Zuzahlungen Z 2 Bewertung der angewandten Methoden, § 220b AktG Verschmelzungsprüfung Abs 1 Verschmelzungsprüfer für jede beteiligte Ges