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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 221aAktg06, § 221a AktG Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung Abs 1 nicht erforderlich, Einreichung bei Firmenbuchgericht durch Vorstände mind. 1 Monat vor HV, Bereitstellung bei beteiligten Ges gem § 108 Abs 3 - 5 AktG Z 4 Verschmelzungsberichte (§ 220a), § 221a AktG Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung Abs 1a nicht erforderlich, Bereitstellung bei beteiligten Ges gem § 108 Abs 3 - 5 AktG Z 3 allfällige Zwischenbilanz, allfällige Zwischenbilanz letzter JAB > 6 Monate zu Abschluss des VerschmVertrag, Bereitstellung bei beteiligten Ges gem § 108 Abs 3 - 5 AktG zur Einsicht der Aktionäre, keine Zwischenbilanz wenn Halbjahrensfinanzbericht gem § 125 u 126 BörseG 2018 bzw. Transparenz-RL, Bereitstellung bei beteiligten Ges gem § 108 Abs 3 - 5 AktG Z 2 JAB und Lageberichte der beteiligten Ges für die letzten 3 Jahre; geprüfte Schlussbilanz, allfällige Zwischenbilanz Abs 3 nach Vorschriften der letzten Jahresbilanz, § 221a AktG Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung Abs 4 keine Zwischenbilanz, § 221a AktG Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung Abs 2 Bereitstellung bei beteiligten Ges gem § 108 Abs 3 - 5 AktG, nicht erforderlich wenn Veröffentlichung in Ediktsdatei, Bereitstellung bei beteiligten Ges gem § 108 Abs 3 - 5 AktG Z 5 Prüfungsberichte (§ 220b), Veröffentlichung in Ediktsdatei mind. 1 Monat vor HV, Verschmelzungsvertrag nach Prüfung durch AR, allfällige Zwischenbilanz nicht älter als 3 Monate vor Abschluss, § 221a AktG Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung Abs 5 Aufklärung über jede wesentliche Veränderung der Vermögens- oder Ertragslage zwischen Aufstellung / Abschluss allenfalls Rechtfertigung eines anderen Umtauschverh Informationspflicht ggüber Vorstand der anderen Ges, Bereitstellung bei beteiligten Ges gem § 108 Abs 3 - 5 AktG Z 1 Verschmelzungsvertrag, Bereitstellung bei beteiligten Ges gem § 108 Abs 3 - 5 AktG mindestens während 1 Monat vor HV