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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 228aktg03, Geltendmachung der § 227-Ansprüche durch besonderen Vertreter Antrag eines Aktionärs/ Gläubigers Bestellung durch Gericht, Aufforderung auf Anmeldung der Ansprüche durch besonderen Vertreter Mindestfrist 1 Monat, Geltendmachung der § 227-Ansprüche durch besonderen Vertreter Antrag eines Aktionärs/ Gläubigers § 225c Abs 3 Z 2, Befriedigung der Gläubiger der übertragenden Ges soweit nicht durch übernehmende Ges bereits erfolgt, Befriedigung der Gläubiger der übertragenden Ges der Rest Verteilung unter Aktionäre, Aufforderung auf Anmeldung der Ansprüche durch besonderen Vertreter Veröffentlichung gem § 18 AktG, erzielter Betrag ist zu verwenden für ... Befriedigung der Gläubiger der übertragenden Ges, § 228 AktG Durchführung des Schadenersatzanspruchs Abs 4 Barauslagenersatzanspruch Entlohnung für Mühewaltung, § 228 AktG Durchführung des Schadenersatzanspruchs Abs 1 Geltendmachung der § 227-Ansprüche durch besonderen Vertreter, erzielter Betrag ist zu verwenden für ... keine Berücksichtigung nicht fristgemäß anmeldende Gläubiger/Aktionäre, § 228 AktG Durchführung des Schadenersatzanspruchs Abs 2 Aufforderung auf Anmeldung der Ansprüche durch besonderen Vertreter, Bestimmung durch Gericht auch hinsichtlich Tragung durch Aktionäre / Gläubiger, Barauslagenersatzanspruch Entlohnung für Mühewaltung Bestimmung durch Gericht, Geltendmachung der § 227-Ansprüche durch besonderen Vertreter Antrag eines Aktionärs/ Gläubigers Gläubiger nur dann, wenn keine Befriedigung durch übernehmende Ges, § 228 AktG Durchführung des Schadenersatzanspruchs Abs 3 erzielter Betrag ist zu verwenden für ...