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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 234bAbs3Aktg02, widersprechender Gesellschafter gegenüber übernehmender/ neuer Gesellschaft, Fälligkeit der Zahlung Verjährung in 3 Jahren, widersprechender Gesellschafter gegenüber Barabfindung anbietendem Dritten, Fälligkeit der Zahlung binnen 2 Monaten nach Annahmeerklärung, § 234b AktG Barabfindung bei rechtsform- übergreifender Verschmelzung Abs 3 Kostentragung durch Erwerber, angemessene Barabfindung gegen Anteilshingabe solange Gesellschafterstellung aufrecht, § 234b AktG Barabfindung bei rechtsform- übergreifender Verschmelzung Abs 3 Fälligkeit der Zahlung, Barabfindung anbietendem Dritten Anspruch auf angemessene Barabfindung gegen Anteilshingabe, § 234b AktG Barabfindung bei rechtsform- übergreifender Verschmelzung Abs 3 Anspruch auf Sicherheitsleistung, § 234b AktG Barabfindung bei rechtsform- übergreifender Verschmelzung Abs 3 Annahme des Angebotes, übernehmender/ neuer Gesellschaft Anspruch auf angemessene Barabfindung gegen Anteilshingabe, § 234b AktG Barabfindung bei rechtsform- übergreifender Verschmelzung Abs 3 widersprechender Gesellschafter, Annahme des Angebotes nur binnen 2 Monaten nach § 10 UGB-Zeitpunkt