WARNING:
JavaScript is turned OFF. None of the links on this concept map will
work until it is reactivated.
If you need help turning JavaScript On, click here.
Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 234bAbs4-5aktg02, Fristende für Annahme des Barabfindungsangebots einen Monat nach Tag der letzten Bekanntmachung gemäß § 225k Abs 1, § 234b AktG Barabfindung bei rechtsform- übergreifender Verschmelzung Abs 5 Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss, sinngemäße Anwendung der §§ 225d - 225 m, Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss nicht möglich wegen Unrichtigkeit der Verschmelzungsberichte, § 234b AktG Barabfindung bei rechtsform- übergreifender Verschmelzung Abs 5 Antrag, Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Barabfindung, Antrag wenn Glaubhaftmachung der Gesellschafterstellung, gerichtliche Überprüfung der Barabfindung in diesem Fall Fristende für Annahme des Barabfindungsangebots, Barabfindungsausschluss/ -einschränkung in GmbH-Vertrag möglich auch nachträglich bei Einstimmigkeit, §§ 225d - 225 m mit Ausnahme § 225j Abs 2, § 234b AktG Barabfindung bei rechtsform- übergreifender Verschmelzung Abs 4 Barabfindungsausschluss/ -einschränkung in GmbH-Vertrag möglich, Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss nicht möglich wegen Unangemessenheit der Barabfindung, § 234b AktG Barabfindung bei rechtsform- übergreifender Verschmelzung Abs 5 sinngemäße Anwendung, §§ 225d - 225 m mit Ausnahme § 225e Abs 3 2. Satz