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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 242-243aktg01.cmap, Sicherheitsleistung wenn Meldung binnen 6 Monaten nach Eintragung der Umwandlung, § 242 AktG Umtausch der Aktien, § 243 AktG Gläubigerschutz Gläubiger der Ges, § 67 AktG gerichtliche Genehmigung nicht erforderlich, Meldung binnen 6 Monaten nach Eintragung der Umwandlung soweit nicht Befriedigung möglich, Gläubiger der Ges Sicherheitsleistung, Umtausch der Aktien es gilt § 179 AktG bei Zusammenlegung, § 243 AktG Gläubigerschutz Hinweis auf Sicherstellungsrecht in der Veröffentlichung der Eintragung, § 179 AktG bei Zusammenlegung gerichtliche Genehmigung nicht erforderlich, Umtausch der Aktien es gilt § 67 AktG