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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 24aGmbhg01, nach Beendigung der Organstellung soweit zumutbar, Geschäfte und Vermögenswerte für 5 Jahre nach Beendigung der Organstellung, § 24a GmbHG Auskunftspflicht der GF, Auskunftspflicht der GF über Geschäfte und Vermögenswerte