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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 24gmbhg01, Wettbewerbsverbot für GF im Geschäftszweig, § 24 GmbHG Abs 3 jederzeitige Abberufung, Einwilligung der Ges bei Ges-GF aber jederzeit widerruflich, Erlöschen der Ansprüche in drei Monaten jedenfalls nach 5 Jahren, Wettbewerbsverbot für GF keine Beteiligung als Komplementär im Geschäftszweig, § 24 GmbHG Abs 2 Einwilligung der Ges bei Ges-GF, Wettbewerbsverbot für GF keine Vorstandsfunktion, Verstoß gegen Wettbewerbsverbot außerdem Vorteilszuwendung an Ges, jederzeitige Abberufung wenn Verstoß gegen Wettbewerbsverbot, § 24 GmbHG Abs 4 Erlöschen der Ansprüche in drei Monaten, Erlöschen der Ansprüche in drei Monaten nach Bekanntwerden an AR bzw übrigen GF, Verstoß gegen Wettbewerbsverbot außerdem Schadenersatzanspruch der Ges, § 24 GmbHG Abs 1 Wettbewerbsverbot für GF, Einwilligung der Ges bei Ges-GF gesetzliche Vermutung, falls bei Bestellung bekannt, Einwilligung der Ges bei Ges-GF im GesVertrag