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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 250-252aktg02, Wirkung der Eintragung Stammkapital, Umtausch der Geschäftsanteile in Aktien es gilt § 179 AktG bei Zusammenlegung, Umtausch der Geschäftsanteile in Aktien es gilt § 67 AktG, Veröffentlichung der Umwandlungsbilanz gem § 18 AktG unverzüglich nach Eintragung der Umwandlung, Stammkapital Grundkapital, GmbH besteht als AG weiter Identität des Rechtsträgers bleibt aufrecht, Geschäftsanteile Aktien, § 251 AktG Veröffentlichung der Umwandlungsbilanz gem § 18 AktG, § 250 AktG Wirkung der Eintragung, Wirkung der Eintragung GmbH besteht als AG weiter, Rechte Dritter bestehen weiter an Aktien, § 67 AktG gerichtliche Genehmigung nicht erforderlich, § 252 AktG Umtausch der Geschäftsanteile in Aktien, Rechte Dritter an Geschäftsanteile, § 179 AktG bei Zusammenlegung gerichtliche Genehmigung nicht erforderlich, Wirkung der Eintragung Geschäftsanteile