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This Concept Map has information related to: 27-28gmbhg, Prokurabestellung nur durch alle GF gemeinsam, Vorschriften für Geschäftsführer gelten auch für Stellvertreter der Geschäftsführer, einzelner Geschäftsbetriebe an Bevollmächtigte, § 27 GmbHG Vorschriften für Geschäftsführer, Prokurawiderruf es sei denn abweichende Regelung im GesVertrag, Prokurawiderruf durch jeden GF allein, einzelner Geschäftsbetriebe an einzelne GF, § 28 GmbHG Abs 1 Zuweisung der Geschäftsführung und der Vertretung möglich, Zuweisung der Geschäftsführung und der Vertretung möglich hinsichtlich einzelner Geschäftsbetriebe, § 28 GmbHG Abs 2 Prokurabestellung