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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 27-28gmbhg01, Prokurabestellung nur durch alle GF gemeinsam, Vorschriften für Geschäftsführer gelten auch für Stellvertreter der Geschäftsführer, einzelner Geschäftsbetriebe an Bevollmächtigte, § 27 GmbHG Vorschriften für Geschäftsführer, Prokurawiderruf es sei denn abweichende Regelung im GesVertrag, Prokurawiderruf durch jeden GF allein, einzelner Geschäftsbetriebe an einzelne GF, § 28 GmbHG Abs 1 Zuweisung der Geschäftsführung und der Vertretung möglich, Zuweisung der Geschäftsführung und der Vertretung möglich hinsichtlich einzelner Geschäftsbetriebe, § 28 GmbHG Abs 2 Prokurabestellung, § 28 GmbHG Abs 2 Prokurawiderruf, einzelner Geschäftsbetriebe an Beamte der GmbH, im Rahmen der erteilten Vollmacht im Zweifel geschäftsübliche Rechtshandlungen, Zuweisung der Geschäftsführung und der Vertretung möglich und zwar im Rahmen der erteilten Vollmacht, Prokurabestellung es sei denn abweichende Regelung im GesVertrag