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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 30gAbs4a-5Gmbhg01, Finanzexperte muss Ausschuss zwingend angehören mindestens zwei jährliche Sitzungen, zwingende Bestellung eines Prüfungsausschusses in AR-pflichtigen fünffach großen Ges und Ges iSd § 189a Z 1 a und d UGB, Aufgaben lit b Überwachung internes Kontrollsystem, alle Mitglieder des Prüfungsausschusses wenn < 3 Mitglieder, Aufgaben lit c Überwachung Abschlussprüfung, Beiziehung zu Sitzungen über Vorbereitung der JAB-Feststellung und JAB-Prüfung, schriftl/telefon/sonstige Stimmangabe zulässig, wenn GesVertrag/AR-Beschluss, ausgeschlossen als Vorsitzender u Finanzexperte wenn sonstige Abhängigkeit oder Befangenheit, Abs 4a zwingende Bestellung eines Prüfungsausschusses, § 30 g GmbHG Abs 4a, Aufgaben lit e Bericht über Ergebnis der Abschlussprüfung an AR, Aufgaben lit h Vorbereitung der Abschlussprüferauswahl, § 30 g GmbHG Abs 5, Aufgaben lit d Prüfung/Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, Aufgaben lit g Prüfung Konzernabschluss/ Konzernlagebericht sowie Bericht an AR, Finanzexperte muss Ausschuss zwingend angehören ausgeschlossen als Vorsitzender u Finanzexperte, Beschlussfähigkeit nur wenn alle Mitglieder des Prüfungsausschusses, zwingende Bestellung eines Prüfungsausschusses Z 4 Aufgaben, Abs 5 schriftl/telefon/sonstige Stimmangabe, Aufgaben lit f Prüfung JAB/Lagebericht Vorschlag Gewinnverwendung sowie Bericht an AR