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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 30jAbs1-4Gmbhg01, Einberufungsrecht einer GV wenn zum Wohl der Ges erforderlich, § 30 j GmbHG Abs 2 jederzeitige Berichtspflicht der GF, § 30 j GmbHG Abs 3 jederzeitiges Bucheinsichtsrecht, § 30 j GmbHG Abs 1 Überwachung der GF, jederzeitiges Bucheinsichtsrecht durch AR oder beauftragte Sachverständige, § 30 j GmbHG Abs 3 jderzeitige Prüfung des Vermögensstandes, auch jedes einzelnen AR-Mitglieds bei Ablehnung durch GF, Unterstützung eines weiteren AR-Mitglieds erforderlich es sei denn Verlangen des AR-VS, bei Ablehnung durch GF Unterstützung eines weiteren AR-Mitglieds erforderlich, Aufsichtsrates auch jedes einzelnen AR-Mitglieds, jederzeitige Berichtspflicht der GF auf Verlangen des Aufsichtsrates, § 30 j GmbHG Abs 4 Einberufungsrecht einer GV, jderzeitige Prüfung des Vermögensstandes durch AR oder beauftragte Sachverständige