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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 32_EU-UmgrG, Unterrichtung über zwischenzeitige wesentliche Veränderung der Vermögens-/Ertragslage insbes wenn anderes Umtauschverhältnis/ andere Anteilsaufteilung resultierend, 14 EU-UmgrG gilt mit der Maßgabe Z 1 Verschmelzungs... statt Umwandlungs..., 14 EU-UmgrG gilt mit der Maßgabe Z 2 Verpflichtung des Vorstands, § 32 EU-UmgrG Information der Gfter und AN-Vertretung 14 EU-UmgrG gilt mit der Maßgabe, Verpflichtung des Vorstands zur Unterrichtung über zwischenzeitige wesentliche Veränderung der Vermögens-/Ertragslage, Unterrichtung über zwischenzeitige wesentliche Veränderung der Vermögens-/Ertragslage gegenüber Vorstand der anderen beteiligten Ges