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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 34_EU-UmgrG, § 34 EU-UmgrG Verschmelzungsbeschluss u -vertrag Abs 4 zusätzlich, § 34 EU-UmgrG Verschmelzungsbeschluss u -vertrag Abs 2 sinngemäße Geltung § 16 Abs 2 - 4 EU-UmgrG, Eintragung nach § 42 erst 4 Wochen nach Offenlegung gem § 33, mit der Maßgabe Z 2 keine Beschlussfassung in übernehmender inländ Ges, Eintragung nach § 42 erst 6 Wochen nach Information gem § 32, keine Beschlussfassung in übernehmender inländ Ges wenn § 231 AktG, zusätzlich Verschmelzungsvertrag in Notariatsaktsform, Zustimmung der Gfter aller beteiligten Ges für Bestellung des ARs und des Abschlussprüfers, mit der Maßgabe Z 3 keine Beschlussfassung in inländ übertragender § 28 Abs 3-Ges, Zustimmung der Gfter aller beteiligten Ges zu Verschmelzungsplan, Herein-Verschmelzung zur Neugründung einer AG Zustimmung der Gfter aller beteiligten Ges, § 34 EU-UmgrG Verschmelzungsbeschluss u -vertrag Abs 1 Zustimmung der Gfter aller beteiligten Ges, Bedingter Beschluss abhängig von Bestätigung der Modalitäten der AN-Mitbestimmung im Zuzugsstaat, § 34 EU-UmgrG Verschmelzungsbeschluss u -vertrag Abs 3 Herein-Verschmelzung zur Neugründung einer AG, sinngemäße Geltung § 16 Abs 2 - 4 EU-UmgrG mit der Maßgabe, mit der Maßgabe Z 1 Bedingter Beschluss, keine Beschlussfassung in inländ übertragender § 28 Abs 3-Ges Eintragung nach § 42