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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 356-357ugb02, Fortbestand der Sicherheit trotz Anerkenntnis soweit aufrechte Forderung gemäß § 355 Abs 3, spätere Schuldposten es sei denn ... älteres Recht, Solidarhaftung eines Dritten Geltendmachung gg. Dritten gesicherte Forderung, § 356 UGB Sicherheiten Abs 1 gesicherte Forderung, spätere Schuldposten keine Saldierung Überschusses aus KtoKorr, § 356 UGB Sicherheiten Abs 2 Solidarhaftung eines Dritten, gesicherte Forderung Aufnahme in Kontokorrent, aufrechte Forderung gemäß § 355 Abs 3 soweit Forderungen also im kausalen Saldo noch enthalten, § 357 UGB Pfändung des Saldos also des Überschusses aus KtoKorr, Aufnahme in Kontokorrent Fortbestand der Sicherheit trotz Anerkenntnis