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This Concept Map has information related to: 369ugb01, Innehabung des Gläubigers sofern noch Innehabung, bewegliche Sachen / Wertpapiere des Schuldners aufgrund von unternehm.bezog. Geschäften Innehabung des Gläubigers, § 369 UGB Zurückbehaltungsrecht Abs 1 fällige Forderungen, abweichende vertragliche Verpflichtung des Gläubigers kein Zurückbehaltungsrecht, fällige Forderungen gegen Unternehmer aus beiderseitigen unternehmens- bezogenen Geschäften, Innehabung des Gläubigers sofern Verfügungsgewalt, gegen Unternehmer aus beiderseitigen unternehmens- bezogenen Geschäften an bewegliche Sachen / Wertpapiere des Schuldners, Abwendung durch Sicherheitsleistung aber nicht durch Bürgen, § 369 UGB Zurückbehaltungsrecht Abs 3 abweichende vertragliche Verpflichtung des Gläubigers, § 369 UGB Zurückbehaltungsrecht Abs 4 Abwendung durch Sicherheitsleistung