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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 36_EU-UmgrG, sinngemäße Anwendung § 225c bis § 225m, baren Zuzahlungen Recht jedes Gfters der inländ Ges, § 36 EU-UmgrG Überprüfung des Umtauschverhältnisses Abs 1 unangemessene Festlegung, Recht jedes Gfters der inländ Ges Ausgleich durch bare Zuzahlungen, Ausgleich durch bare Zuzahlungen gegenüber übernehmende Gesellschaft, Geltendmachung sinngemäße Anwendung, Umtauschverhältnisses Recht jedes Gfters der inländ Ges, § 36 EU-UmgrG Überprüfung des Umtauschverhältnisses Abs 2 Geltendmachung, erga-omnes- Wirkung einer gerichtlichen Entscheidung eines anderen MS, Recht jedes Gfters der inländ Ges wenn nicht Barabfindungsanspruch, Geltendmachung vor österreichischen Gerichten, § 36 EU-UmgrG Überprüfung des Umtauschverhältnisses Abs 3 erga-omnes- Wirkung, unangemessene Festlegung des Umtauschverhältnisses, unangemessene Festlegung der baren Zuzahlungen, österreichischen Gerichten tunlichst Koordinierung mit ausländ Gerichten, gerichtlichen Entscheidung eines anderen MS gegen sich verschmelzende inländ Ges