Warning:
JavaScript is turned OFF. None of the links on this page will work until it is activated.
If you need help turning JavaScript On, click here.
This Concept Map has information related to: 370-372ugb01, für nicht fällige Forderungen Z 1 Konkurseröffnung Zahlungseinstellung, Verweis auf §§ 466 f ABGB Frist des § 466b Abs 1 1 Woche, § 371 UGB Befriedigungsrecht Abs 2 Verweis auf §§ 466 f ABGB, vollstreckbarer Titel erforderlich gegenüber Schuldner, wenn nicht Exekution vollstreckbarer Titel erforderlich, spätere Kenntnis von Konkurseröffnung Zahlungseinstellung, § 371 UGB Befriedigungsrecht Abs 3 wenn nicht Exekution, § 369 Abs 3 kein Hindernis wenn spätere Kenntnis, aus dem zurück- behaltenen Gegenstand Vorrang gg. späterem Pfandrecht, § 371 UGB Befriedigungsrecht Abs 1 aus dem zurück- behaltenen Gegenstand