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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 374-376ugb02, sofort nach Fälligkeit und wenn befugter Unternehmer, öffentliche Versteigerung es gilt § 373 Abs 4, anderweitiger Verkauf/Kauf Grundlage des Ersatzes, wenn sofort nach Fälligkeit, § 376 UGB Schadenersatz wegen Nichterfüllung Abs 1 Unterschied Kaufpreis - Börse/Marktpreis, § 375 HGB aufgehoben jetzt in § 1063b ABGB, § 376 UGB Schadenersatz wegen Nichterfüllung Abs 2 anderweitiger Verkauf/Kauf, Benachrichtigungs- pflicht Schadenersatz bei Unterlassung, es gilt § 373 Abs 4 Benachrichtigungs- pflicht, § 376 UGB Schadenersatz wegen Nichterfüllung Abs 3 öffentliche Versteigerung, § 374 UGB Anwendbarkeit von ABGB im Annahmeverzug