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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 378-382ugb02, Aufbewahrungspflicht des Käufers wenn Beanstandung einer übersendeten Ware, § 373-Verkauf wenn verderbliche Ware, § 381 UGB Anwendungsbereich Abs 2 Tauschvertrag, § 381 UGB Anwendungsbereich Abs 1 Warenkauf und Wertpapierkauf, Rügepflicht bei Falschlieferung/Mengenfehlern es sei denn aliud, beidseitig unternehmens- bezogenes Geschäft Aufbewahrungspflicht des Käufers, § 381 UGB Anwendungsbereich Abs 2 Werkvertrag, § 379 UGB Aufbewahrungspflicht Abs 1 beidseitig unternehmens- bezogenes Geschäft, § 378 UGB Rügepflicht bei Falschlieferung/Mengenfehlern, Werkvertrag über körperliche bewegliche Sachen, Tauschvertrag über körperliche bewegliche Sachen, § 382 HGB aufgehoben siehe jetzt § 377 Abs 5 UGB (Viehmangel), verderbliche Ware und Gefahr im Verzug, § 379 UGB Aufbewahrungspflicht Abs 2 § 373-Verkauf, § 380 HGB aufgehoben bedeutungslos