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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 38Abs1-4gmbhg01, § 38 GmbHG Abs 1 Einberufung der GV, § 38 GmbHG Abs 4 Mängel der Einberufung bzw. der TO, Mängel der Einberufung bzw. der TO Beschlussfassung nur möglich, wenn Vollversammlung, Vollversammlung es sei denn Beschluss auf neuerliche Einberufung, Veröffentlichung gemäß GesVertr bzw Einladung mit eingeschriebenem Brief, Einberufung der GV Veröffentlichung gemäß GesVertr, Veröffentlichung gemäß GesVertr und Tag der GV, Bekanntgabe der Tagesordnung samt wesentlichem Inhalt beabsichtigter GesVertrÄnderungen, § 38 GmbHG Abs 2 Bekanntgabe der Tagesordnung, Minderheitsrecht der 1/10 Gesellschafter auf Aufnahme von TOP, 7 Tage zwischen Einladung mit eingeschriebenem Brief, Einberufung der GV mindestens 7 Tage, Einladung mit eingeschriebenem Brief und Tag der GV, 7 Tage zwischen Veröffentlichung gemäß GesVertr, auf Aufnahme von TOP wenn innerhalb von 3 Tagen, § 38 GmbHG Abs 3 Minderheitsrecht der 1/10 Gesellschafter