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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 38Abs5-7gmbhg01, 1/10 vertreten es sei denn abweichende gesetzl Regelung, Beschlussfähigkeit wenn 1/10 vertreten, für Stellung von Anträgen oder GV ohne Beschlüsse keine Ankündigung erforderlich, § 38 GmbHG Abs 7 Beschlussunfähigkeit der GV, 1/10 vertreten es sei denn abweichender GesVertrag, Einberufung einer zweiten GV beschränkt auf TO der ersten GV, Einberufung einer zweiten GV beschlussfähig unabhängig von Anwesenheit, Beschlussunfähigkeit der GV unter Hinweis darauf Einberufung einer zweiten GV, § 38 GmbHG Abs 5 für Stellung von Anträgen oder GV ohne Beschlüsse, unabhängig von Anwesenheit es sei denn abweichender GesVertrag, § 38 GmbHG Abs 6 Beschlussfähigkeit