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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 40_EU-UmgrG, Solidarhaftung wenn Angebot von Dritten, § 40 EU-UmgrG Barabfindung Abs 2 Anspruch ist mit Eintragung bedingt, § 40 EU-UmgrG Barabfindung Abs 2 Sicherheitsleistung, Widerspruch eines Gfters der übertragenden Ges gegen Verschmelzungs- beschluss, Recht auf Barabfindung vorausgesetzt keine Verzichtserklärung auf Barabfindung, Recht auf Barabfindung gegenüber Gesellschaft, Ausstellung der Vorabbescheinigung erst nach Sicherstellung der Barabfindung, Verschmelzungs- beschluss Recht auf Barabfindung, § 40 EU-UmgrG Barabfindung Abs 2 Kosten für Übertragung, Solidarhaftung Gesellschaft, Kosten für Übertragung durch Ges bzw Dritten, Widerspruch ansonsten binnen 1 Monat nach Beschluss, Sicherheitsleistung für Übertragungskosten, Recht auf Barabfindung vorausgesetzt Gfter-Stellung von Beschlussfassung bis Geltendmachung, Recht auf Barabfindung gegenüber Dritten, fällig Verjährung 3 Jahre, Recht auf Barabfindung gegen Hingabe der Anteile, § 40 EU-UmgrG Barabfindung Abs 1 Widerspruch eines Gfters der übertragenden Ges, § 40 EU-UmgrG Barabfindung Abs 3 Ausstellung der Vorabbescheinigung, § 40 EU-UmgrG Barabfindung Abs 4 freie Veräußerungs- möglichkeit der Anteile