WARNING:
JavaScript is turned OFF. None of the links on this concept map will
work until it is reactivated.
If you need help turning JavaScript On, click here.
Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 457-458ugb, § 457 UGB höchstens 30 (Kalender)Tage ab Empfang der Ware/Dienstleistung, § 458 UGB Entschädigung für Betreibungskosten, Fristverlängerung möglich bei ausdrücklicher Vereinbarung, Fristverlängerung möglich und wenn nicht grob nachteilig, § 458 UGB höherer Betrag gem § 1333 Abs 2 ABGB, § 457 UGB Dauer von Abnahme- oder Überprüfungsverfahren, höchstens 30 (Kalender)Tage ab Empfang der Ware/Dienstleistung Fristverlängerung, § 458 UGB € 40,-- als schadens- und verschuldensunabhängiger Pauschalbetrag