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Dieses mit IHMC CmapTools erstellte CMap hat Informationen bezüglich: 48gmbhg01, § 48 GmbHG Abs 1 Geltendmachung von Ges-Ansprüchen, Jahresfrist nach erfolgter/vereitelter Beschlussfassung, 1/10-Ges wenn nicht zur Abstimmung gelangter Beschluss, Gesellschaftern auch durch € 700.000-Ges, Sicherheitsleistung durch Kläger auf Antrag des Beklagten, wenn drohender Nachteil für Beklagten, € 700.000-Ges oder geringer gesvertr Betrag, Verbot der Veräußerung der GesAnteile während Dauer des Rechtsstreits, Geltendmachung von Ges-Ansprüchen gegenüber GF, § 48 GmbHG Abs 5 Solidarhaftung der Kläger, Klagserhebung binnen Jahresfrist, nicht zur Abstimmung gelangter Beschluss trotz rechtzeitiger Anmeldung bei GF, 1/10-Ges wenn ablehnender Ges-Beschluss, § 48 GmbHG Abs 2 Klagserhebung, ablehnender Ges-Beschluss zur Verfolgung der Ansprüche, § 48 GmbHG Abs 3 Kläger, Geltendmachung von Ges-Ansprüchen gegenüber Gesellschaftern, Gesellschaftern auch durch 1/10-Ges, § 48 GmbHG Abs 4 Sicherheitsleistung durch Kläger, Geltendmachung von Ges-Ansprüchen gegenüber AR, Sicherheitsleistung durch Kläger gemäß § 42 Abs 3