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This Concept Map has information related to: 50gmbhg, Leistungsvermehrung Rechte-Beschränkung Abs 5 insbes Beschlüsse, einfache Mehrheit genügt bei fakultativem AR, Änderung des Unternehmensgegenstandes es sei denn abweichender GesVertrag, insbes Beschlüsse über Leistungen auf Stammeinlagen, § 50 GmbHG Abs 2 einfache Mehrheit, Einstimmigkeit erforderlich bei Änderung des Unternehmensgegenstandes, Leistungsvermehrung Rechte-Beschränkung nur mit Zustimmung, 3/4 der abgegebenen Stimmen allenfalls weitere gesvertragl Erfordernisse, Mehrheitserfordernis bei Gesellschaftsvertragsänderungen 3/4 der abgegebenen Stimmen, § 50 GmbHG Abs 1 Mehrheitserfordernis bei Gesellschaftsvertragsänderungen